Teilnahmebedingungen am „Vorteilstarife Empfehlen“-Programm
(gültig ab 24.04.2021)
- Teilnahme am Programm „Vorteilstarife Empfehlen“
- Der Empfehler darf nach den Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen Vodafone Tarife, die ausschließlich auf der Webseite www.vorteilstarife.de vergügbar sind, empfehlen, die Bestandteil des Empfehlungsprogramms sind. Eine prämienwirksame Empfehlung kann nur über Produkte und Tarife auf der Internetseite von Vorteilstarife www.vorteilstarife.de/empfehlung erfolgen, die Bestandteil des Empfehlungsprogramms sind. Vorteilstarife ist berechtigt, diese Produkte/Tarife jederzeit zu ändern, bestehende Produkte herauszunehmen, neue Produkte zu ergänzen sowie die Vertrags- und/oder Tarifbedingungen von Produkten zu ändern. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Um als Empfehler tätig zu werden, ist die Versendung der Empfehlungs-E-Mail, Messengernachricht (z.B. über WhatsApp Nachricht, Facebook Messenger) und SMS Nachricht (im folgenden „Empfehlungsnachrichten“) an den von dem Empfehler gewünschten Empfänger erforderlich.
- Persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme und Obliegenheiten des Empfehlers
- Der Empfehler muss eine natürliche Person sein, das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Selbstwerbung ist ausgeschlossen. Ein Einsatz Dritter ist untersagt. Der Empfehler sichert zu, dass seine Teilnahme am Programm, soweit er ausschließlich Sachprämien- oder Guthabenprämien auswählt, nicht geschäftlich oder gewerblich erfolgt.
- Voraussetzung für die Versendung von Empfehlungsnachrichten
- Der Empfehler darf eine Empfehlungsnachricht nur dann verschicken, wenn der Empfehlungsempfänger ihm gegenüber in den Erhalt entsprechender Nachrichten, in die Verwendung seiner Daten und einer Kontaktaufnahme durch Vorteilstarife (Vertriebswerk GmbH) bzw. zu dem Zweck der Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen von Vorteilstarife (Vertriebswerk GmbH) im Rahmen des Empfehlungsprogramms nachweisbar eingewilligt hat. Andernfalls ist der Empfehler verantwortlich für Ansprüche des Geworbenen bzw. Dritter, die diese wegen unaufgeforderter Zusendung der Empfehlung oder Verwendung ihrer Daten oder unaufgeforderter Kontaktaufnahme gegenüber Vorteilstarife (Vertriebswerk GmbH) geltend machen.
- Der Empfehler darf die Absender-Adresse seiner Empfehlungsnachrichten nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der Empfehlungsnachricht sei Vorteilstarife bzw. die Vertriebswerk GmbH bzw. Vodafone GmbH, Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Vodafone NRW GmbH, Vodafone Hessen GmbH & Co KG oder Vodafone BW GmbH.
- Vorteilstarife ermöglicht dem Empfehler über technische Systeme die oben genannten Versendungsmöglichkeiten so zu bedienen, dass durch anklicken der verschiedenen Buttons entweder der entsprechende Client des Empfehlers geöffnet wird und ein von Vorteilstarife vorgegebener Empfehlungstext automatisiert eingefügt wird, oder ein Empfehlungslink generiert wird, der von dem Empfehler über die vorgegebenen Versendungsmöglichkeiten versandt werden kann.
- Der Empfehler ist verpflichtet, die von Vorteilstarife vorgegebenen Texte und Links unverändert zu übernehmen. Änderungen hieran sind mit Ausnahme der Ergänzung einer persönlichen Anrede bzw. eines persönlichen Grußes nicht gestattet. Ergänzungen oder Änderungen, welche sich auf das Produkt/die Dienstleistung oder Aussagen zu Vorteilstarife/Vodafone bzw. eines Wettbewerbers von Vorteilstarife/Vodafone beziehen, sind strengstens untersagt. Dies betrifft insbesondere aber nicht abschließend Änderungen der Beschreibung des Produktes/der Dienstleistung und/oder pauschale Herabsetzungen von Wettbewerbern und/oder pauschale Sparaussagen. Im Falle eines Verstoßes gegen vorgenannte Regelungen ist der Empfehler verantwortlich für sämtliche Ansprüche Dritter, die diese wegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht geltend machen, und hat Vorteilstarife (Vertriebswerk GmbH) von allen durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten freizustellen. Es gilt ergänzend „Kosten der Nutzung des ‚Vorteilstarife Empfehlen‘-Programms“.
- Eine Prämie für die Empfehlung eines Anschlusses für eine Wohnung bzw. Wohneinheit, die der Empfehler selbst bewohnt, ist nicht möglich. Eine Empfehlung an Nachbarn des selben Gebäudes bzw. Hauses ist dagegen möglich.
- Der Empfehler ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für Vorteilstarife (Vertriebswerk GmbH) oder Vodafone, GmbH, Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Vodafone NRW GmbH, Vodafone Hessen GmbH & Co KG oder Vodafone BW GmbH abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.
- Die durch den Empfehler versendete Empfehlungsnachricht darf keine Darstellung von Gewalt oder sexuell anzüglichen Abbildungen sowie diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung und/oder Alter enthalten.
- Prämienvoraussetzungen
- Der Anspruch auf die Prämie wird nur wirksam, wenn der Empfehlungsempfänger innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Versand über den Empfehlungs-Link einen Vertrag mit Vorteilstarife (Vertriebswerk GmbH) abschließt und die für die Bestellung notwendigen Nachweise bereitstellt (z.B. Nachweis der Firmenzugehörigkeit). Durch den Link in der Empfehlungsnachricht wird ein sogenanntes Cookie auf dem Endgerät des Empfehlungsempfängers gespeichert. Falls dieses Cookie gelöscht oder durch manuelle Browsereinstellung verhindert wird, kann der anschließende Vertragsschluss aus technischen Gründen nicht prämiert werden.
- Die Höhe der Prämie ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der erfolgreichen Vermittlung jeweils gültigen Prämientabelle (siehe Punkt 9.2.) des „Vorteilstarife Empfehlen“-Programms. Bis zur Bestätigung Ihrer erfolgreichen Vermittlung und zur Prämienbereitstellung können in Ausnahmefällen bis zu vier Monate vergehen.
- Der etwaige Anspruch auf die Prämie ist nicht übertragbar, verrechenbar oder belastbar. Nicht prämienfähig sind Verträge, die der Neukunde storniert oder widerruft oder die seitens Vorteilstarife (Vertriebswerk GmbH) aus berechtigtem Interesse gekündigt wurden (z.B. bei Nichtzahlung der Vertragsleistung).
- Ein Prämienanspruch besteht nicht, wenn der Empfehler im Rahmen der Vertragsempfehlung gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen Regelungen aus „Persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme und Obliegenheiten des Empfehlers“, „Voraussetzung für die Versendung von Empfehlungsnachrichten“ der Teilnahmebedingungen, verstoßen hat.
- Das Empfehlungsprogramm ist nicht mit anderen Vorteilstarife Vorteilsprogrammen kombinierbar, außer dies ist ausdrücklich in den jeweiligen Aktionsbedingungen erlaubt.
- Klickt der Geworbene während des Bestellprozesses auf Drittanbieterseiten oder gibt einen Gutscheincode ein, besteht kein Prämienanspruch.
- Unzulässige Werbemaßnahmen
- Das Programm „Vorteilstarife Empfehlen“ basiert ausschließlich auf der Versendung von Empfehlungsnachrichten gemäß Ziffer 1 Satz 4 welche einen von Vorteilstarife (Vertriebswerk GmbH) bereitgestellten Link und/oder Text beinhalten, mit vorheriger Einwilligung des Empfängers. Andere Werbeformen sind ausdrücklich untersagt. Dem Werber ist es insbesondere ausdrücklich untersagt, andere Vermarktungsformen (Internet, Telefon, Fax etc.) zur Kundengewinnung im Rahmen des Programmes zu nutzen. Eine Verbreitung der Empfehlungslinks über Massenmedien wie E-Mail-Newsletter, Webseiten oder ähnliches ist ebenfalls untersagt.
- Insbesondere ist es dem Empfehler untersagt, das Angebot außerhalb der Belegschaft des Unternehmens, bei dem der Empfehler derzeit beschäftigt ist, zu kommunizieren.
- Es ist dem Empfehler untersagt, prämienpflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.
- Sperrung und Provisionsentzug
- Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes des Empfehlers gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen Regelungen aus Ziffer 2 und 5 der Teilnahmebedingungen, ist Vorteilstarife (Vertriebswerk GmbH) berechtigt, dem Empfehler die Prämien zu entziehen. Bereits ausgezahlte Prämien sind, soweit bei der entsprechenden Empfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche von Vorteilstarife (Vertriebswerk GmbH) bleiben unberührt.
- Kosten der Nutzung des „Vorteilstarife Empfehlen“-Programms
- Die Nutzung des „Vorteilstarife Empfehlen“-Programms ist für den Empfehler kostenlos. Er trägt lediglich die für die Herstellung der Internet-Verbindung anfallenden Kosten sowie die Kosten der Kontaktaufnahme zu dem Geworbenen.
- Freistellungsanspruch
- Der Empfehler verpflichtet sich, Vorteilstarife (Vertriebswerk GmbH) von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die geltend gemacht werden, weil der Empfehler die Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen verletzt hat. Darüber hinaus wird der Empfehler Vorteilstarife (Vertriebswerk GmbH) die Kosten ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere auch Ordnungsgelder, interne Kosten und externe Verfahrenskosten in diesem Zusammenhang entstehen.
- Prämie (Amazon.de-Gutschein)
- Pro erfolgreiche Vermittlung erhält der Empfehler einen Amazon-Gutschein per Email direkt auf die vom Empfehler bei der Registrierung benannte Email-Adresse gesendet. Hierzu wird der Empfänger von Vorteilstarife (Vertriebswerk GmbH) per E-Mail über einen erfolgreichen Abschluss seines Empfehlungslinks informiert.
- Jede erfolgreiche Vermittlung wird jeweils gesondert prämiert. Eine mehrfache Vermittlung an verschiedene Empfänger ist möglich. Für jede erfolgreiche Empfehlung erhält der Empfehler einen Amazon-Gutschein im Wert von 10,00 EUR.
- Der Geworbene erhält bei einer erfolgreichen Bestellung einen Amazon-Gutschein im Wert von 10,00 EUR. Der Gutschein wir die bei der Bestellung hinterlegt Email-Adresse versendet.
- Die Bestellung des Geworbenen muss zwingend über den vom Empfehler gesendet Link erfolgen. Nur Bestellungen, die über den vom Empfehler gesendeten Link können als Empfehlung erfasst werden. Eine Bestellung, die nicht über den vom Empfehler gesendeten Link erfolgt, kann nicht als Empfehlung gewertet werden und es kann keine Prämie an den Empfehler sowie keine Prämie an den Geworbenen erfolgen.
- Eine vollständige/anteilige Übertragung des/der Gutscheins/e auf den Empfohlenen ist nicht möglich.
- Die Abrechnung der Prämie erfolgt monatlich jeweils für den vorangegangenen Monat. Der Versand des Gutscheins auf die vom Empfehler und Empfänger benannte Email-Adresse erfolgt i.d.R innerhalb von frühestens 10-12 Wochen nach Aktivierung des geworbenen Anschlusses. Der Versand kann in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate betragen. Der Gutschein ist ab Versand für 4 Monate gültig.
- Nach erfolgreicher Vermittlung verjährt der Anspruch auf den Gutschein innerhalb von vier Monaten nach Erhalt der Prämie.
- Verwendung von Informationen und Daten des Empfehlers und des Geworbenen
In Ergänzung zu den Allgemeinen Datenschutzbestimmungen.
- Vorteilstarife (Vertriebswerk GmbH) erhebt, verwendet und nutzt personenbezogene Daten des Empfehlers und des Geworbenen ausschließlich im Rahmen der Abwicklung des „Vorteilstarife Empfehlen“-Programms. Eine darüber hinausgehende Datenverwendung findet nicht statt, es sei denn, der Empfehler und/oder der Geworbene haben in die Datenverwendung eingewilligt oder Vorteilstarife (Vertriebswerk GmbH) ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Datenverwendung berechtigt oder verpflichtet.
- Empfehler: Informationen in Bezug auf die Empfehlung(en) sowie zum Werber werden bis zum Ende des „Vorteilstarife Empfehlen“-Programms gespeichert. Selbstverständlich ist es jederzeit möglich, sich von dem „Vorteilstarife Empfehlen“-Programm abzumelden und/oder der Speicherung der Daten zu widersprechen.
- Geworbener: Der Name des Geworbenen wird drei Monate gespeichert. U.a. für den Zweck der Abwicklung von Retouren sowie bei fehlerhaften Prozessen, z.B. nicht eingegangene Bestellung.
Stand: 24.04.2021